Jetzt mitmachen: Quartiersimpulsförderung für den ländlichen Raum im Rahmen der aktuellen ESF-Förderung
Vor dem Hintergrund der Covid-19 Pandemie hat die EU-Kommission Initiative REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) auf den Weg gebracht. Hiermit wird die Möglichkeit geschaffen, verfügbare Mittel u.a. für verschiedene soziale Anliegen zu mobilisieren. Ein Einzelaufruf zielt dabei konkret auf die Quartiersentwicklung ab und orientiert sich stark an dem bekannten Förderprogramm „Quartiersimpulse“ aus der Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“. Dieser Einzelaufruf trägt den Titel „Alters- und generationengerechte Quartiersimpulse für den ländlichen Raum“.
Das Förderprogramm verfolgt das Hauptziel neue Impulse zu schaffen und die Stärkung sowie Verbesserung eines funktionierenden sozialen Netzwerks insbesondere für ältere Menschen im ländlichen Raum. Ziel ist auch, auf lokaler Ebene die Kooperation zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und der kommunalen Verwaltung zu stärken. Im Programm ist daher eine Zusammenarbeit der Kommune mit (mindestens) einem zivilgesellschaftlichen Partner erforderlich. Ländliche Kommunen sollen in Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Akteuren bei der Etablierung und Weiterentwicklung alters- und generationengerechter Quartiere begleitet und unterstützt werden. Es sollen lebendige und unterstützende Nachbarschaften entstehen, die Gemeinschaft vor Ort und damit der gesellschaftliche Zusammenhalt insgesamt gestärkt werden.
Das Thema „Pflege und Unterstützung im Alter“ oder „Maßnahmen zur generationen- und altersgerechten Gestaltung des Lebensumfelds“ müssen Teil des Quartiersprojektes sein. Elemente der Bürgerbeteiligung müssen ergriffen werden, damit die im Quartier lebenden Menschen die Entwicklung aktiv gestalten können.
Die geförderten Projekte werden durch die Initiative Allianz für Beteiligung e.V. während der Projektlaufzeit begleitet. Die Bereitschaft zur Vernetzung mit Projekten aus dem Landesförderprogramm „Quartiersimpulse“ wird vorausgesetzt. Eine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragsstellung ist ein Beratungsgespräch mit der Initiative Allianz für Beteiligung e.V., das im Vorfeld zur Antragsstellung geführt wurde. Einen Termin für dieses Beratungsgespräch können Sie hier ausmachen.
Auf Grundlage der Raumkategorien in Baden-Württemberg gemäß Landesentwicklungsplan 2002 sind wie folgt antragsberechtigt:
- Städte und Kommunen aus Verdichtungsbereichen im Ländlichen Raum: ja
- Städte und Kommunen aus dem Ländlicher Raum im engeren Sinne: ja
- Städte und Kommunen aus Randzonen um Verdichtungsräume: nur mit besonderer Begründung
- Städte und Kommunen aus Verdichtungsräume: nein
Eine konkrete Darstellung zur Orientierung und Eingruppierung der eigenen Raumschaft finden Sie hier.
Antragsfrist: 15.02.2021
Einzelaufruf alters-und generationengerechte Quartiere für den ländlichen Raum
Bei inhaltlich-konzeptuellen Fragen zum Einzelaufruf „Alters- und generationengerechte Quartiersimpulse für den ländlichen Raum“
wenden Sie sich bitte an:
Lisa Weis
0711 / 335 000 82
www.allianz-fuer-beteiligung.de
Bei inhaltlichen-formalen Fragen zum Ausfüllen des Antrages wenden Sie sich bitte an:
ESF-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Soziales und Integration