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Zweite Ausschreibungsrunde 2022: Das Förderprogramm Quartiersimpulse!

Das Förderprogramm „Quartiersimpulse“ der Allianz für Beteiligung und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration geht in eine weitere Runde.
 
In der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 können noch in diesem Jahr Quartiersprojekte in die Förderung aufgenommen werden. Das Förderprogramm ist Teil der Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ und richtet sich an Städte, Gemeinden und Landkreise, die in Baden-Württemberg mit Maßnahmen der Bürgerbeteiligung Projekte zur alters- und generationengerechten Entwicklung von Quartieren, Stadtteilen und Ortschaften durchführen möchten. Die Programmausschreibung sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage der Allianz für Beteiligung.
 
Das Antragsverfahren sieht vor, dass vor Antragstellung jede und jeder Antragstellende verpflichtend an einem Antragsgespräch teilnimmt. Dieses wird von der Allianz für Beteiligung in regelmäßigen Abständen angeboten. Die Anzahl der Termine ist begrenzt, Sie können diese ab dem 18. Juli 2022 ab 8.00 Uhr auf der Homepage der Allianz für Beteiligung buchen. Bitte beachten Sie, dass eine Terminvergabe per Mail oder Telefon nicht möglich ist.
 
Die Antragsgespräche finden als Videokonferenz statt. Zum Antragsgespräch muss vorab eine Skizze in Form des ausgefüllten Antrags inklusive Finanzplan vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass folgende Personen verbindlich an diesem Gespräch teilnehmen müssen:
  • Eine Vertretung der Kommune
  • Die Beratung, die das Projekt begleitet
  • Mindestens eine Vertretung des zivilgesellschaftlichen Partners, mit dem das Projekt vor Ort gemeinsam durchgeführt werden soll
 
Wenn Sie mehr über die bereits geförderten Projekte erfahren möchten, werfen Sie gerne einen Blick in unsere Landkarte oder schauen Sie sich den Film der Allianz für Beteiligung an, in dem drei Städte und Gemeinden bei der Umsetzung ihres Quartiersprojekts begleitet wurden.
 
Die „Quartiersimpulse“ werden finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.
 
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