Ausschreibung – Neue Runde: Das Förderprogramm Quartiersimpulse!
Wir freuen uns, dass das Förderprogramm „Quartiersimpulse“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration und der Allianz für Beteiligung in eine neue Runde geht.
Das Förderprogramm „Quartiersimpulse“ ist Teil der Landesstrategie für Quartiersentwicklung „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Es richtet sich an Städte, Gemeinden und Landkreise, die in Baden-Württemberg in Kooperation mit einem zivilgesellschaftlichen Partner sowie mit Maßnahmen der Bürgerbeteiligung Projekte zur alters- und generationengerechten Entwicklung von Quartieren, Stadtteilen und Ortschaften durchführen möchten. Die aktualisierte Programmausschreibung sowie die aktualisierten Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage der Allianz für Beteiligung.
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Neu in dieser Ausschreibungsrunde:
Auch eine erneute Antragstellung für ein bereits gefördertes Quartier ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich – Details dazu finden Sie in der Programmausschreibung sowie auf der Homepage der Allianz für Beteiligung.
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Das Antragsverfahren sieht vor, dass vor Antragstellung verpflichtend ein Antragsgespräch wahrgenommen werden muss. Die Antragsgespräche werden von der Allianz für Beteiligung in regelmäßigen Abständen angeboten. Ab dem 7. November 2024 können Sie die Termine für die erste Ausschreibungsrunde 2025 auf der Homepage der Allianz für Beteiligung buchen. Sollte keiner der vorgeschlagenen Termine für Sie möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, einen individuellen Termin zu vereinbaren.
Die Antragsgespräche für die erste Runde 2025 werden vom 13. Januar bis zum 28. Februar 2025 durchgeführt. Die Frist zur Einreichung des Förderantrags ist der 14. März 2025, die Projekte starten ab dem 1. Mai 2025.
Termine für die Antragsgespräche der zweiten Runde 2025 können Sie ab dem 9. Mai 2025 buchen. Die Antragsgespräche werden vom 2. Juni bis zum 25. Juli 2025 durchgeführt. Die Frist zur Einreichung des Förderantrags für die zweite Runde ist der 8. August 2025. Die Projekte starten ab dem 1. Oktober 2025.
Die Antragsgespräche finden per Videokonferenz statt. Zum Antragsgespräch muss vorab eine Skizze in Form des ausgefüllten Antrags, inklusive Finanz- und Kostenplan vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass folgende Personen verbindlich an diesem Gespräch teilnehmen müssen:
- Eine Vertretung des Antragstellers,
- die beratende Person, die das Projekt begleitet,
- mindestens eine Vertretung eines zivilgesellschaftlichen Partners, mit dem das Projekt vor Ort gemeinsam durchgeführt werden soll,
- für Projekte in kommunalen Verbünden oder von Landkreisen: Eine Vertretung der kooperierenden Stadt/ Gemeinde.
Wenn Sie mehr über die bereits geförderten Projekte erfahren möchten, werfen Sie gerne einen Blick auf unsere Landkarte oder auf die Liste der geförderten Projekte der Allianz für Beteiligung e.V. und schauen Sie sich den Film an, in dem drei Städte und Gemeinden bei der Umsetzung ihres Quartiersprojekts begleitet wurden.
Das Förderprogramm Quartiersimpulse wird finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.