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Ausschreibungen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration | Kirchengemeinden als starke Projektpartner

Förderprogramm „Quartiersimpulse“

Wussten Sie, dass Kirchengemeinden als zivilgesellschaftliche Partner in Quartiersprojekten mitwirken können? Als enge Partner der Kommune können sie eine zentrale Rolle bei der Entwicklung alters- und generationengerechter Quartiere spielen.

 

Kirchengemeinden bringen nicht nur ihre Netzwerke, sondern auch ihre Erfahrung in der Begleitung und Organisation von Gemeinschaftsprojekten mit. Ob soziale Angebote, Begegnungsräume oder generationenübergreifende Aktivitäten – gemeinsam können Kommunen und Kirchengemeinden vor Ort viel bewegen.

 

Im Förderprogramm „Quartiersimpulse“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration und der Allianz für Beteiligung stellen Kommunen den Antrag gemeinsam mit einem zivilgesellschaftlichen Partner – Initiativen, Vereine und zum Beispiel auch mit den Kirchengemeinden vor Ort. Die Förderung in Höhe von bis zu 85.000 Euro erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren und kann zur Finanzierung von Personal-, Sach- sowie Beratungskosten verwendet werden.

 

Im Jahr 2025 gibt es zwei Termine zur Bewerbung für das Förderprogramm Quartiersimpulse. Weitere Informationen zum Antragsverfahren und den Antragsfristen sowie Projektbeispiele finden Sie auf der Homepage der Allianz für Beteiligung.

 

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Neue Förderperiode „Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut“

Kirchen sind ebenfalls wichtige Partner, wenn es um die Prävention und Bekämpfung von Kinderarmut geht. Dazu leisten die „Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut“ des Ministeriums für Soziales Gesundheit und Integration einen zentralen Beitrag. Ziel eines Präventionsnetzwerks gegen Kinderarmut ist es, eine integrierte kommunale Strategie zur Prävention und Bekämpfung von Kinderarmut zu entwickeln. Am 1. Januar ist die neue Förderperiode gestartet (Antragsfrist 30. April 2025). Grundlage der Förderung ist die Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Präventionsnetzwerken gegen Kinderarmut (VwV PNetz).

 

Bei Fragen können Sie sich gerne an Herrn Dr. Wolff aus dem Sozialministerium wenden (Tel.: 0711 1233735/ E-Mail: Michael.Wolff@sm.bwl.de).

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website „Starke Kinder – Chancenreich“.

 

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