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Förderaufruf zu „Kommunale Pflegekonferenzen BW – Netzwerke für Menschen weiterentwickeln“

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration fördert Kommunale Pflegekonferenzen und ruft Stadt- und Landkreise sowie kommunale Zusammenschlüsse auf, sich zu bewerben. 2,5 Millionen Euro stellt das Land dafür zur Verfügung.

 

Bei den Pflegekonferenzen stehen Themen wie die Gestaltung der Pflege- und Unterstützungsstrukturen vor Ort, die Schaffung altersgerechter Quartiere, die Fachkräftegewinnung und -sicherung, die Weiterentwicklung von Kurzzeitpflege und Beratungsstrukturen sowie die digitale Transformation in der Langzeitpflege im Fokus. 

 

Antragsberechtigt sind die Stadtkreise und Landkreise insbesondere in Kooperation mit ihren kreisangehörigen Kommunen sowie Zusammenschlüsse von bis zu drei landkreisangehörigen Kommunen (sog. Raumschaften).

 

Gefördert wird einerseits die Implementierung neuer Kommunaler Pflegekonferenzen und andererseits die Weiterentwicklung bereits bestehender Kommunaler Pflegekonferenzen sowie Personal- und Sachkosten (inklusive Honorarkosten).

 

Der Projektzeitlauf endet spätestens am 31.12.2024 für bestehende und am 31.12.2025 für neue Pflegekonferenzen.

 

Der Förderaufruf zu „Kommunale Pflegekonferenzen BW – Netzwerke für Menschen weiterentwickeln“ ist ab sofort auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration abrufbar. Bewerbungsunterlagen können bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden.

 

Vollständige Pressemitteilung

 

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