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Interessante Förderprogramme und Ausschreibungen

Wir haben für Sie weitere interessante Förderprogramme zusammengestellt. Kennen Sie schon…

 

Deutscher Nachbarschaftspreis 2026

Leerstand in Orte der Begegnung verwandeln, gemeinsam die Vielfalt des Quartiers erkunden, Menschen aller Generationen in der Nachbarschaft zusammenbringen: Die nebenan.de Stiftung sucht wieder Projekte und Initiativen, die sich für lebendige und lebenswerte Nachbarschaften einsetzen und die das gesellschaftliche Miteinander stärken.

 

Bis zum 25. Juli 2026 können sich nachbarschaftliche Initiativen und Projekte aus ganz Deutschland bewerben und bis zu 5.000 € gewinnen.

 

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Engagement-Preis Baden-Württemberg 2026

Mit dem Wettbewerb fördert das Land starke ehrenamtliche Projekte und gute Ideen mit insgesamt 210.000 Euro. Gesucht werden Initiativen, die freiwilliges Engagement möglich machen, stärken und weiterentwickeln. Ziel des Wettbewerbs ist es, ehrenamtliches Engagement in Baden-Württemberg sichtbar zu machen, die Bedeutung tragfähiger Engagementstrukturen öffentlich anzuerkennen, gute Praxis in der Organisation und Förderung des Ehrenamts hervorzuheben, junges Engagement zu würdigen. Der Wettbewerb wird in den Kategorien „Kommunale Gebietskörperschaften“, „Zivilgesellschaftliche Organisationen und Träger“ und „Träger von Jugendarbeit“ durchgeführt. In jeder Kategorie werden zwei Preisarten vergeben: Ehrenpreis und Zukunftspreis.

 

Anträge sind bis zum 31. August 2026 möglich.

 

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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2027

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderinstrument zur Stärkung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg. Ziel des ELR ist die integrierte Strukturentwicklung. Jedes geförderte Projekt leistet in einem der vier Förderschwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten oder Gemeinschaftseinrichtungen einen Beitrag zur Strukturverbesserung der Gemeinden. Einzelheiten zu den jeweiligen Fördersätzen können der Fördersatztabelle ELR entnommen werden. Projekte sind grundsätzlich im Jahr der Programmaufnahme zu beginnen.

 

Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2027 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde. Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2026 beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.

 

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Bündnis 52-Förderpreis 2026 „Gesunde Kommune“

Die Bündnis 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg unterstützt Projekte von Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg, die nachhaltig die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger fördern. Prämiert werden Kommunen in Baden-Württemberg, die nachhaltige Präventionsprojekte und/oder Maßnahmen im Rahmen des Setting-Ansatzes „Gesunde Kommune“ umsetzen. Egal ob Bewegung, gesunde Ernährung oder spezielle Angebote für Kinder, Jugendliche oder Seniorinnen und Senioren – hier gab es vielfältige Projekte, die in der Vergangenheit ausgezeichnet wurden.

 

Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld in Höhe von 5.200 € verbunden.

Anträge sind bis zum 30. September 2026 möglich.

 

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Prädikat und Förderprogramm „Kommune im DigitalPakt Alter“

Der DigitalPakt Alter eröffnet Kommunen zahlreiche Möglichkeiten, um den digitalen Wandel aktiv zu gestalten und die Lebensqualität Älterer gezielt zu verbessern. Gemeinsam werden Herausforderungen des demografischen Wandels entwickelt. Das Programm "Kommune im DigitalPakt Alter" ist für Kommunen ab 2027 möglich und bietet die Chance, sich als besonders engagierte und fortschrittliche Kommune im Bereich Digitalisierung und Teilhabe älterer Bürgerinnen und Bürger zu positionieren. Zusätzlich steht 2027 und 2028 ein begleitendes Förderprogramm zur Verfügung, das finanzielle Unterstützung für die Umsetzung von Projekten zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen Älterer bietet (Fördermittel in Höhe von 5.000€).

 

Die Bewerbung für das Prädikat ist ab dem 25. Juni 2026 bis auf weiteres möglich. Die erste Auszeichnung findet im Januar 2027 statt. 

 

Eine Antragstellung für das ergänzende Förderprogramm ist bis zum 30. September 2026 möglich.

 

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Förderprogramm „Beteiligungstaler“

Das Förderprogramm „Beteiligungstaler“ ist Teil der Landesstrategie „Quartier 2030 –Gemeinsam.Gestalten.“ und unterstützt im Themenschwerpunkt „Quartiersentwicklung“ zivilgesellschaftliche Gruppen, die mit Bürgerbeteiligung ein Quartiersprojekt zur Verbesserung der Infrastruktur sowie zur Stärkung des sozialen, kulturellen, inklusiven und generationenübergreifenden Miteinanders umsetzen möchten. Pro Projekt ist eine Finanzierung von bis zu 2.000 € möglich.

 

Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich.

 

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Förderprogramm „Inklusionstaler“

Mit dem niederschwelligen Förderprogramm „Inklusionstaler“ unterstützt das Land mit rund 160.000 € Mikroprojekte, die sich für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Ziel der Förderung ist es, das Engagement zivilgesellschaftlicher Gruppen vor Ort für die Teilhabe und das Empowerment von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Antragsberechtigt sind deshalb zum Beispiel Bürgergruppen und -initiativen ebenso wie Arbeitskreise, Verbände oder Vereine.

 

Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich.

 

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