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Neue Serviceangebote | Lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten für Baden-Württemberg

Viele Städte und Gemeinden haben statt Ortsmitten nur Ortsdurchfahrten: Unattraktive und laute Straßen, die weder zum Verweilen einladen noch interessant für den Einzelhandel sind. Hauptverkehrsstraßen stellen eine Barriere für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer dar und schränken damit die Lebensräume insbesondere von älteren Menschen und Kindern ein. Es fehlt an belebten Ortskernen, in denen man sich gerne aufhält und die Raum für Begegnung bieten.
 
In Baden-Württemberg sollen bis 2030 deutlich mehr lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten entstehen. Dazu gehören bessere Bedingungen dafür, sich sicher, gesund und günstig zu Fuß, mit dem Rad oder dem ÖPNV fortzubewegen. Es sollen Ortsmitten geschaffen werden, in denen wieder mehr Raum zum Gehen, Flanieren und Verweilen sowie Möglichkeiten für Kommunikation und sozialen Austausch existieren. Ortsmitten sollen das Zentrum der kommunalen Fußwegenetze darstellen und mit durchgängigen, sicheren, attraktiven sowie ausreichend breiten Fuß- und Radwegen und sicheren Querungen ausgestattet sein. Die Trennwirkung von Hauptverkehrsstraßen soll abgebaut werden. 
 
Um Kommunen, die über eine Umgestaltung ihrer Ortsmitte nachdenken, bei der Planung zu unterstützen, wurden zusätzlich zur bestehenden LGVFG-Förderung und zur Förderung von qualifizierten Fachkonzeptionen zu lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten vier neue Angebote ins Leben gerufen:
Lassen Sie Ihre Ortsmitten, Stadtteilzentren und Teilorte von Fachbüros durchchecken, nutzen Sie Bilder alternativer Gestaltungen, um über die Zukunft der Ortsmitte zu diskutieren und gestalten Sie Ihren Ortskern mit neu verfügbaren Möblierungselementen temporär um. Die neu eingerichtete Servicestelle Ortsmitten berät Kommunen unverbindlich zu den kostenfreien Angeboten und darüber hinaus zu allen weiteren Fragen zum Thema.
 
Umbaumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen zur Schaffung von lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten werden über das Landesgemeindefinanzierungsgesetz (LGVFG) vom Land zu attraktiven Konditionen gefördert. Bei Ortsmitten im Bereich einer Städtebauförderkulisse stehen weitere Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Kommunen können darüber hinaus eine Konzeptförderung für Ortsmitten erhalten. 
 
Weitere Informationen zu den Serviceangeboten finden Sie hier und in diesem Flyer.
 
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