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Stark gegen Diskriminierung: Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LADS)

Im November 2018 wurde die Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LADS) im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg neu eingerichtet. Ziel der Antidiskriminierungsstrategie des Landes ist es, in Baden-Württemberg ein Klima zu schaffen, in dem Diskriminierungen erkannt werden und Schritte ergriffen werden, damit sich diese nicht wiederholen. Betroffene von Diskriminierung sollen uneingeschränkten Rückhalt genießen – in ihrem Privat- und Berufsleben wie auch in der Öffentlichkeit.

 

Kern der Tätigkeit der LADS ist sicherzustellen, dass alle Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, Unterstützung erhalten sowie Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass es gar nicht erst zu Diskriminierungen kommt. Ein wichtiges Vorhaben der LADS ist aktuell die Erstellung des Landesaktionsplans „Stark gegen Diskriminierung – unser gemeinsamer Weg“. Dieser stärkt bestehende Maßnahmen im Bereich Antidiskriminierung und ergänzt diese dort wo weitere Bedarfe bestehen. Der Landesaktionsplan wurde im Rahmen eines breit aufgestellten Beteiligungsprozesses gemeinsam mit engagierten Fachkräften sowie mit Kindern und Jugendlichen erarbeitet. Der aktuelle Stand des Landesaktionsplans kann jederzeit auf dem Beteiligungsportal des Landes eingesehen werden.

 

„Ageismus“

„Ageismus“ beschreibt Diskriminierungen von Menschen aufgrund ihres Lebensalters, dies umfasst sowohl Diskriminierungen aufgrund eines vermeintlich zu hohen Lebensalters, als auch Diskriminierungen aufgrund eines vermeintlich zu niedrigen Lebensalters.

 

Diskriminierende Stereotype gegenüber älteren Menschen sind weit verbreitet. Das zeigt die Studie „Ageismus – Altersbilder und Altersdiskriminierung in Deutschland“, die im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2024 veröffentlicht wurde. Die Studie zeigt, dass bereits die Definition dessen, wer eine ältere Person ist, eine Wahrnehmungsfrage ist: Die Gruppe der 55- bis 64-jährigen befragten Personen gibt im Schnitt an, dass eine Person ab 60 Jahren in unserer Gesellschaft als alt bezeichnet werde. Die gleiche Gruppe der 55- bis 64-Jährigen würde selbst im Schnitt eine Person erst ab 71 Jahren als alt bezeichnen. Es zeigt sich daher deutlich, dass die Wahrnehmung besteht, dass die Gesellschaft Menschen schneller als alt bezeichnet als sie es selbst tun würden.

 

Bestehende Altersstereotype lassen sich in verschiedene Kategorien gliedern: Zum einen gibt es Altersbilder darüber, wie ältere Menschen vermeintlich sind. So stimmen beispielsweise 58 Prozent der Befragten der Aussage zu, dass ältere Menschen sich nicht mehr auf Veränderungen einstellen können und daher Jüngeren unterlegen sind. Darüber hinaus bestehen auch präskriptive Altersbilder darüber, wie ältere Menschen sein sollten. So stimmen beispielsweise 73 Prozent der Befragten der Aussage zu, dass alte Menschen normalerweise immer auf dem Laufenden bleiben sollten, was die technologische Entwicklung betrifft.

 

„Ageismus“ führt zu Diskriminierungen aufgrund des Lebensalters. Menschen erleben überall in ihrem Leben, dass sie aufgrund ihres Lebensalters benachteiligt werden, dies kommt besonders häufig im Kontext Arbeit (bei Stellenbesetzungsverfahren sowie am Arbeitsplatz), im Bereich Güter- und Dienstleistungen (beispielsweise beim Kauf von Versicherungen, beim Abschluss von Krediten oder bei der Autovermietung) sowie bei der Ausübung von Ehrenämtern vor. In Deutschland sind Diskriminierungen wegen des Lebensalters im Arbeitsleben sowie bei Alltagsgeschäften grundsätzlich verboten. Die rechtliche Grundlage ist hier das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit dem Jahr 2006 besteht. Das Gesetz konkretisiert das in Artikel 3 des Grundgesetzes verankerte Diskriminierungsverbot und erleichtert es Betroffenen von Diskriminierung, sich effektiv gegen diese wehren zu können.

 

Beratungsstellen gegen Diskriminierung in Baden-Württemberg

Ziel des Landes ist es, gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren ein flächendeckendes, unabhängig vom Wohnort leicht zu erreichendes Beratungsangebot für alle Menschen in Baden-Württemberg zu schaffen, die eine Diskriminierung erfahren oder beobachtet haben.

 

Die LADS ist hierbei eine erste Anlaufstelle für alle Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Im weiteren Verlauf verweist sie an Beratungsstellen gegen Diskriminierung. Aktuell existieren elf lokale Beratungsstellen gegen Diskriminierung. Diese sind in Böblingen, Esslingen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Stuttgart, Mannheim, Tübingen/ Reutlingen sowie im Zollernalbkreis angesiedelt. Das Beratungsangebot liegt dabei jeweils in zivilgesellschaftlicher Trägerschaft. Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch das Land und die jeweilige Kommune. Darüber hinaus fördert das Land Baden-Württemberg auch eine überregionale Beratungsstelle für Betroffene aus Regionen, in denen noch keine Beratungsstelle angesiedelt ist.

 

Um das Angebot der Beratungsstellen gegen Diskriminierung speziell im ländlichen Raum bekannt zu machen, fördert das Land zudem sogenannte Beratungssatelliten. Diese sind bislang in den Landkreisen Lörrach, Freudenstadt, Göppingen und im Rems-Murr-Kreis angesiedelt. Die Beratungssatelliten führen selbst keine Antidiskriminierungsberatung durch, sondern sensibilisieren vor Ort für Diskriminierungen und verweisen gezielt an die Beratungsstellen gegen Diskriminierung.

 

Die Beratungsstellen gegen Diskriminierung unterstützen alle Menschen, die Diskriminierung erfahren, einen geeigneten Umgang mit Diskriminierung zu finden. Die Beratungsstellen informieren, beraten und begleiten alle Menschen, die beispielsweise aufgrund von rassistischen Zuschreibungen, der Herkunft, der Religion, des sozialen Status, der Behinderung, des Geschlechts, der geschlechtlichen Identität, der sexuellen Orientierung oder des Lebensalters von Diskriminierung betroffen sind.

 

Betroffene wenden sich wegen unterschiedlicher Diskriminierungsgründe an die LADS sowie an die Beratungsstellen gegen Diskriminierung, unter anderem auch wegen Diskriminierungen aufgrund des Lebensalters. Im Jahr 2023 betrafen sechs Prozent der insgesamt an die LADS gerichteten Anfragen von Betroffenen von Diskriminierung das Lebensalter. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass die Anzahl der Anfragen, die an die LADS gerichtet werden, keine Aussage über die Anzahl der tatsächlichen Diskriminierungsfälle erlaubt. Die meisten Menschen, die eine Diskriminierung erfahren, suchen keine Antidiskriminierungsberatung auf, zum Beispiel weil sie die Erfahrung nicht als Diskriminierung einordnen oder weil sie nicht wissen, dass sie diesbezüglich Unterstützung erhalten können.

 

Insgesamt liegt ein Schwerpunkt der Anfragen an die LADS auf Fällen rassistischer Diskriminierung sowie auf Fällen von Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen und/ oder chronischen Erkrankungen. Diese Fälle machen jeweils rund ein Drittel aller Beratungsanfragen aus. Die geschilderten Fälle beziehen sich dabei auf alle Lebensbereiche. Es werden unter anderem insbesondere Diskriminierungen in Ladengeschäften und gastronomischen Betrieben, am Arbeitsplatz und bei Bewerbungsverfahren, im Bildungsbereich (zum Beispiel in Schulen oder Hochschulen), bei der Wohnungssuche sowie im Umgang mit Behörden und staatlichen Stellen, darunter auch im Umgang mit der Polizei, gemeldet.

 

Die Beraterinnen und Berater der Beratungsstellen gegen Diskriminierung beraten vertraulich und auf Wunsch anonym. Sie hören Betroffenen von Diskriminierung zu, geben ihnen allgemeine rechtliche Informationen zum Diskriminierungsschutz und erarbeiten gemeinsam mit diesen Handlungsstrategien, um sich gegen Diskriminierung zu wehren. Je nachdem, welche Punkte den Personen, die in einer Beratungsstelle gegen Diskriminierung Rat suchen, wichtig sind, unterstützen die Beraterinnen und Berater unter anderem auch bei der Kontaktaufnahme zu relevanten Stellen, begleiten die Betroffenen zu Vermittlungsgesprächen oder vermitteln juristischen Beistand, damit Betroffene von Diskriminierung ihre Rechte geltend machen können.

 

Kontakt

Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LADS)

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration BW

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123-3990

E-Mail: lads@sm.bwl.de oder Kontaktformular

Internet: lads-bw.de

 

Logo der LADS

 

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