Förderaufruf „Digitalisierung in Medizin und Pflege“
Mit dem Förderprogramm werden Projekte unterstützt, die einen wichtigen Beitrag für die pflegerische Versorgung und pflegebezogene Alltagsunterstützung durch den Einsatz digital gestützter Technologien leisten können und ein hohes Potenzial besitzen, in die Regelversorgung überführt zu werden. Potenziell förderungswürdige Vorhaben zeichnen sich durch einen innovativen und nachhaltigen Projektansatz aus und leisten einen erkennbaren Mehrwert für Menschen mit Pflegebedarf oder die sie versorgenden Personen und Institutionen. Ein Ziel besteht auch darin, bereits bewährte Maßnahmen in die flächendeckende Anwendung zu bringen.
Projekte und Maßnahmen aus den folgenden Handlungsfeldern werden gefördert:
- Pflege stärken – Digitale Unterstützung von Organisation und Management in der Pflege
- Intelligente Beratung – Digitale Unterstützung von pflege- und betreuungsbezogenen Informations- und Beratungsleistungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen. Kooperationsprojekte zwischen mehreren Akteuren werden bevorzugt.
Die Bewerbungsfrist endet am 19. Februar 2021.
Ausschreibung (PDF)
Merkblatt zur Bewerbung (PDF)
Bewerbungsformular (PDF)
Förderprogramm „Gemeinsam unterstützt und versorgt wohnen 2020/2021“
Mit dem Förderprogramm „Gemeinsam unterstützt und versorgt wohnen 2020/2021“ fördert das Ministerium für Soziales und Integration die Schaffung von ambulant betreutem gemeinschaftlichen Wohnraum für volljährige Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf sowie volljährige Menschen mit Behinderungen im Mietwohnungsbau in Baden-Württemberg.
Die meisten Menschen haben den Wunsch, auch bei zunehmendem Unterstützungs- und Pflegebedarf weiterhin so normal wie möglich, möglichst im selben Quartier und unter Beibehaltung ihrer persönlichen Bezüge zu leben. Zugleich bevorzugen auch viele Menschen mit Behinderungen anbieterverantwortete oder selbstverantwortete Wohnformen, wenn sie die Wahl haben und die erforderliche Unterstützung erhalten. Durch die Förderung passgenauer ambulant betreuter Wohnformen für Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf und für Menschen mit Behinderungen mitten im Quartier wird ein entscheidender Beitrag zur Wohnraumversorgung im Land geleistet und die soziale Mietwohnraumförderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sinnvoll ergänzt. Zugleich werden hierdurch die Quartiersentwicklung und damit der gesellschaftliche Zusammenhalt im Land gestärkt.
Förderfähig ist der Neubau von Mietwohnraum, der Erwerb von Mietwohnraum und Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung von Mietwohnraum zu Zwecken des gemeinschaftlichen ambulant betreuten Wohnens im Sinne von § 4 Absatz 2 und 3 WTPG und § 2 Absatz 3 WTPG.
Anträge können ab dem 1. Februar 2021 gestellt werden und müssen bis spätestens 30. April 2021 vorliegen.
Fragen zum Programm und dessen Durchführung richten Sie bitte ausschließlich an Gemeinsamwohnen@sm.bwl.de.
Bitte beachten: Die zur Antragstellung erforderlichen Formulare werden zeitnah an dieser Stelle und auf der Seite des Sozialministeriums veröffentlicht.
Förderaufruf „Gemeinsam unterstützt und versorgt wohnen 2020/2021“ einschließlich Merkblatt (PDF)
Förderprogramm D-Care Lab BW
Das D-Care Lab BW ist ein Innovationsprogramm, in dem neuartige ambulante Pflege- und Versorgungskonzepte für Baden-Württemberg entwickelt werden. Es ist Teil des Interreg-geförderten Projekts „D-Care Labs“, das mit der Diakonie Baden als Leadpartner in insgesamt 10 Ländern umgesetzt wird. Im D-Care Lab BW werden 20 „Innovations-Tandems“ aus Baden-Württemberg dabei unterstützt, für konkrete Herausforderungen im Bereich der ambulanten Pflege innovative Lösungsansätze zu entwickeln. Die folgenden Leistungen sollen in 6 Entwicklungsworkshops und durch eine fachliche Begleitung zwischen den Workshops erbracht werden:
- Definition der genauen Zielgruppe
- Schrittweise Entwicklung eines wirksamen Konzepts im Bereich der ambulanten Plege
- Unterstützung bei der Erstellung von Präsentationen und eines Finanzierungskonzepts
- Vernetzung mit relevanten Akteuren in ganz Baden-Württemberg
- Aufzeigen und Übertragung von Best-Practice Beispielen aus ganz Europa
Neben der Entwicklung eines innovativen, ambulanten Pflegekonzepts lernen die Teilnehmenden:
- Innovationsprozesse selbst zu gestalten
- Konkrete Innovationsmethoden wie “Design Thinking”
- Agiles Projektmanagement
- Präsentationsfähigkeiten
Bewerbungsvoraussetzungen
- Teilnahme als gemischtes Akteurstandem oder -trio aus folgenden Bereichen: Kommune, Landkreise, Leistungsträger, Leistungserbringer, Unternehmen mit Bezug zur ambulanten Pflege, zivilgesellschaftliche Akteure.
- Handlungsbedarf (Problemstellung) im Bereich der ambulanten Pflege oder sozial-räumliche Versorgung sollte grob vorhanden sein - eine konkrete Idee (Lösung) ist noch nicht erforderlich
- 15% Arbeitszeit über 14 Monate.
- Lern- und Entwicklungsbereitschaft
Zeitplan
Bewerbungsschluss: 31.01.2021
Auswahlphase: Februar 2021
Bekanntgabe Teilnehmerinnen und Teilnehmer: März 2021
Kriterien und Hinweise zum Programm
Weitere Informationen zum Innovations- und Förderprogramm finden Sie hier.
Kontakt
Florian Boukal | dcarelab@gruenhof.org
Leistung – Engagement – Anerkennung | Lea-Mittelstandspreis 2021
Viele Unternehmen in Baden-Württemberg leben eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung. Sie vereinbaren gesellschaftliches Engagement mit wirtschaftlichem Erfolg und sichern so ihre Zukunftsfähigkeit in dynamischen Zeiten. Mit innovativen „Corporate Social Responsibility“ (CSR)-Aktivitäten und Kooperationspartnern aus dem Dritten Sektor gehen sie gesellschaftliche Herausforderungen aktiv an. Deshalb sind sie von unschätzbarem Wert für unsere Gesellschaft.
Der Mittelstandspreis für soziale Verantwortung in Baden-Württemberg zeigt, welche Stärke verantwortungsvolles Unternehmertum auch in Krisenzeiten hat und zeichnet am 1. Juli 2021 vorbildliche CSR-Aktivitäten aus. Die Lea-Trophäe für herausragendes gesellschaftliches Engagement wird damit bereits zum 15. Mal verliehen.
Ab sofort können sich alle baden-württembergischen Unternehmen mit maximal 500 Vollbeschäftigten, die in Kooperation mit einer Organisation aus dem Dritten Sektor, z.B. einem Wohlfahrtsverband, einem Verein oder einer Umweltinitiative, gemeinsam ein Projekt zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen realisiert haben, bewerben.
Bewerbungsschluss ist der 31. März 2021.
Weitere Informationen zum Wettbewerb und dem Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.lea-mittelstandspreis.de. Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Mittelstandspreises für soziale Verantwortung in Baden-Württemberg:
c/o DiCV Rottenburg-Stuttgart e.V., Inci Wiedenhöfer, Strombergstraße 11, 70188 Stuttgart, Tel: 0711/ 2633 - 1147, E-Mail: info@mittelstandspreis-bw.de.
Genossenschaftlich getragene Quartiersentwicklung
Im Rahmen des Projekts „Genossenschaftlich getragene Quartiersentwicklung“, welches der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband (BWGV) im Rahmen der Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ durchführt, wurde der gleichlautende Wettbewerb ausgerufen. Bewerben können sich alle Initiativen und Projekte, die ihr Quartier gemeinsam gestalten und verwalten wollen. Für die Teilnahme wurden erforderliche und optionale Bestandteile definiert. Alle Informationen zum Wettbewerb finden Sie auch in der Ausschreibung.
Für die Teilnahme am Wettbewerb sind Grundvoraussetzungen (erforderliche und optionale Bestandteile) zu erfüllen. Auf der Homepage des BWGV sowie auf der Online-Kollaborationsplattform des Förderprojekts, auf der umfangreiche Informationen zum Projekt, interessante Best-Practice-Beispiele und spannende Veranstaltungshinweise veröffentlicht werden, werden über die Zeit Artikel unserer Partner zu einzelnen Aspekten wie Beteiligung, Wohnen im Alter, qualitätsverbessernden Aspekten und anderem mehr erscheinen.
1. Erforderliche Bestandteile
- Beitrag zur Wohn- bzw. Lebensraumgestaltung unter Einbindung und Beteiligung der Akteure vor Ort und Einbezug qualitätsverbessernder Gestaltungsmöglichkeiten
- Integration alters- und generationengerechter Bestandteile
- Angebot von Dienstleistung(-en) der „erweiterten“ Daseinsvorsorge für das Quartier
- Beteiligung der Kommune (mindestens Absichtserklärung, besser Gemeinderatsbeschluss - ein Beispiel können Sie sich hier anschauen) und weiterer Akteure (BewohnerInnen und bspw. regional ansässige Unternehmen oder Selbständige, Vereine, Stiftungen, Soziale Träger, Kirchen)
- Fortgeschrittene Planung einer Neugründung in der Rechts- und Unternehmensform einer eingetragenen Genossenschaft (eG) in Kooperation mit dem BWGV
2. Optionale Bestandteile
- Angebote für mehrere Generationen, Familien, Betreuung o. ä.
- Angebote mit dem Fokus auf Menschen mit Behinderungen
- Integration von bzw. Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete
- Gesundheits-, Pflege- bzw. Präventionsangebote
- Kulturelle oder sportliche Angebote
- Soziale Treffpunkte
- Nahversorgungsangebote
- Co-Working-Spaces
- Digitale Plattformen
- Energie- und/oder Mobilitätskonzepte
- Adäquate städtebauliche/architektonische Herleitung/Verfahren, Auseinandersetzung mit Ressourcen, Verfahrensqualität etc.
Die teilnehmenden Initiativen können ihre Bewerbung ab sofort bis zum 12. März 2021 digital beim Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband einreichen. Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung ausschließlich das Formular „Datenübersicht“.
Darüber hinaus bitten wir alle Bewerber, die Bewerbererklärung auszufüllen und zu unterschreiben. Die Bewerbererklärung im Original mit Unterschrift sowie ein Unterstützungsschreiben bzw. einen Gemeinderatsbeschluss der Kommune im Original (siehe Beispiel Gemeinderatsbeschluss) senden Sie bitte an folgende Adresse:
Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V.
Bereich Interessenvertretung, Förderprojekt „Genossenschaftlich getragene Quartiersentwicklung“
Heilbronner Straße 41
70191 Stuttgart
Förderprogramm zur Stärkung der kommunalen Gesundheitsförderung und Prävention
Mit dem kommunalen Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit ergänzen die gesetzlichen Krankenkassen ihr kassenartenübergreifendes Unterstützungsangebot, um einen wesentlichen Beitrag zur systematischen Weiterentwicklung und Stärkung der kommunalen Prävention und Gesundheitsförderung sowie zur Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit zu leisten. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Kommunen mit Problemlagen und besonderen sozialen bzw. gesundheitlichen Herausforderungen. Darüber hinaus sollen insbesondere vulnerable Zielgruppen stärker als bisher von gesundheitsfördernden und präventiven Maßnahmen profitieren.
Gesundheitsförderung und Prävention für vulnerable Gruppen
Unterstützt werden Kommunen mit einer Projektförderung in Höhe von maximal 110.000 Euro und für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren bei der Umsetzung von Vorhaben, die sozial und gesundheitlich benachteiligten Gruppen zu Gute kommen. Im Fokus der Förderung stehen Maßnahmen, die sich insbesondere an Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen, ältere Menschen sowie Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten und/oder psychisch belasteten Familien richten. Kommunen können bis zu zwei Anträge stellen, insofern sich einer der Vorhaben an Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten und/oder psychisch belasteten Familien richtet. Auch Vorhaben, die sich an andere sozial und gesundheitlich benachteiligte Gruppen richten, können gefördert werden – zu weiteren Details berät Sie das Programmbüro.
Anträge können bis zum 31.Dezember 2021 eingereicht werden.
Förderbekanntmachung
Weitere Informationen