Förderprogramm „Beteiligungstaler“
Das Förderprogramm „Beteiligungstaler“ bietet zivilgesellschaftlichen Gruppen die Möglichkeit, Unterstützung für ihr Beteiligungsprojekt vor Ort zu erhalten. Das Programm ermöglicht die Finanzierung von Sachkosten, die während der Durchführung eines Beteiligungsprojekts anfallen. Gerade kleinere Gruppen stellen diese Ausgaben häufig vor große Schwierigkeiten. Hier setzt der „Beteiligungstaler“ an.
Mit dem Förderprogramm ist zum Beispiel die Übernahme von Kosten für verschiedene Formen der Nachbarschaftshilfe möglich, die insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie häufig eine besondere Rolle spielt. Grundsätzlich sind viele weitere Sachkosten förderbar, die im Rahmen von Projekten im Bereich der Bürgerbeteiligung und des bürgerschaftlichen Engagements anfallen können. Eine Vergütung von ehrenamtlicher Tätigkeit ist nicht möglich.
Zum Beispiel für Flyer, Moderation, für Kinderbetreuung während Veranstaltungen oder für Catering. Viele weitere Beispiele sind denkbar. Mit dieser Förderung würdigen die Allianz für Beteiligung und das Land Baden-Württemberg das vielfältige Engagement der Menschen vor Ort und stellen sicher, dass die wertvolle Unterstützung durch zivilgesellschaftlich initiierte Beteiligungsprojekte erhalten bleibt.
Flyer
Ausschreibung
Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage der Allianz für Beteiligung
Corona-Hilfen für Vereine und Organisationen
Mit einem Hilfspaket unterstützt das Ministerium für Soziales und Integration Vereine und Organisationen aus seinem Zuständigkeitsbereich, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind oder zu geraten drohen. Gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen, können bis zu 12.000 Euro erhalten, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Das Angebot richtet sich an Organisationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration. Beispielsweise an Nachbarschaftshilfen, Offene Hilfen, Tafelvereine, Selbsthilfevereine, Betreuungsvereine, Mehrgenerationenhäuser, Vereine und freie Träger in der Kinder- und Jugendarbeit, Familien- und Mütterzentren, Migrantenvereine und -organisationen, Vereine und Organisationen im Bereich Demokratieförderung).
Die Antragsfrist ist der 31. März 2021.
Weitere Informationen und den Antrag finden Sie hier:
Hilfe für Vereine und Organisationen
Zukunftspreis „Gesundheitsversorgung 2021 – zusammen durch die Pandemie“
Das Motto des diesjährigen vdek Zukunftspreises ist „Gesundheitsversorgung 2021 – zusammen durch die Pandemie“. Im Fokus stehen Projekte und Vorschläge zur Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung unter den Bedingungen einer Pandemie.
Gesucht werden vor allem Best Practice Beispiele aus der Pflege und der Gesundheitsversorgung, die mit den Herausforderungen der Pandemie entstanden sind und das Potenzial haben, sich nachhaltig in bestehende und neue Versorgungsstrukturen einzubetten. Das können besondere Versorgungsangebote von Ärzten, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen ebenso sein, wie Angebote von ehrenamtlichen Vereinen, Nachbarschaftshilfen, die Risikogruppen und ihre Angehörigen unterstützen, um ihnen ein normales Leben im gewohnten Umfeld zu ermöglichen.
Die Bewerbungen um den diesjährigen Zukunftspreis können bis zum 28. April 2021 eingereicht werden. Ausgelobt ist ein Preisgeld von insgesamt 20.000 Euro.
Weitere Informationen, die Teilnahmebedingungen sowie das Anmeldeformular finden Sie hier:
Zukunftspreis 2021
Förderprogramm „Gemeinsam unterstützt und versorgt wohnen 2020/2021“
Mit dem Förderprogramm „Gemeinsam unterstützt und versorgt wohnen 2020/2021“ fördert das Ministerium für Soziales und Integration die Schaffung von ambulant betreutem gemeinschaftlichen Wohnraum für volljährige Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf sowie volljährige Menschen mit Behinderungen im Mietwohnungsbau in Baden-Württemberg.
Die meisten Menschen haben den Wunsch, auch bei zunehmendem Unterstützungs- und Pflegebedarf weiterhin so normal wie möglich, möglichst im selben Quartier und unter Beibehaltung ihrer persönlichen Bezüge zu leben. Zugleich bevorzugen auch viele Menschen mit Behinderungen anbieterverantwortete oder selbstverantwortete Wohnformen, wenn sie die Wahl haben und die erforderliche Unterstützung erhalten. Durch die Förderung passgenauer ambulant betreuter Wohnformen für Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf und für Menschen mit Behinderungen mitten im Quartier wird ein entscheidender Beitrag zur Wohnraumversorgung im Land geleistet und die soziale Mietwohnraumförderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sinnvoll ergänzt. Zugleich werden hierdurch die Quartiersentwicklung und damit der gesellschaftliche Zusammenhalt im Land gestärkt.
Förderfähig ist der Neubau von Mietwohnraum, der Erwerb von Mietwohnraum und Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung von Mietwohnraum zu Zwecken des gemeinschaftlichen ambulant betreuten Wohnens im Sinne von § 4 Absatz 2 und 3 WTPG und § 2 Absatz 3 WTPG.
Anträge können ab dem 1. Februar 2021 gestellt werden und müssen bis spätestens 30. April 2021 vorliegen.
Fragen zum Programm und dessen Durchführung richten Sie bitte ausschließlich an Gemeinsamwohnen@sm.bwl.de.
Förderaufruf „Gemeinsam unterstützt und versorgt wohnen 2020/2021“ einschließlich Merkblatt (PDF)
Antragsformular (DOCX)
Formblatt zur Kurzbeschreibung des Vorhabens (DOCX)
Erklärung über den Ausschluss einer Doppelförderung (DOCX)
Fußverkehrs-Checks 2021
Die Bewerbungsphase der Fußverkehrs-Checks 2021 des Verkehrsministeriums hat begonnen. Unter dem Motto „Mehr Miteinander im Straßenverkehr“ erarbeiten Bürgerinnen und Bürger in den Fußverkehrs-Checks mit kommunaler Politik, Verwaltung und Experten Vorschläge, wie die Wege zu Fuß in ihrer Kommune attraktiver und sicherer gestaltet werden können.
Bewerben können sich sowohl Einsteiger-Kommunen, die erst mit der Fußverkehrsförderung beginnen möchten, als auch Vorreiter-Kommunen, die bereits eigene Konzepte zum Fußverkehr umsetzen.
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. April 2021.
Weitere Informationen
Preis für digitales Miteinander 2021
Die Digitalisierung ist mehr als der Computer am Arbeitsplatz und das Smartphone in der Jackentasche. Digitalisierung verändert, wie wir uns informieren, kommunizieren und konsumieren. Durch ihr Potenzial, Menschen zu vernetzen und Informationen in zuvor unvorstellbaren Mengen verfügbar zu machen, birgt die Digitalisierung enorme Chancen. Bislang können aber längst nicht alle daran teilhaben: Eine zentrale Herausforderung der Digitalisierung ist, sie gesamtgesellschaftlich und inklusiv zu gestalten.
Der Preis für digitales Miteinander setzt genau hier an. Mit ihm werden diejenigen ausgezeichnet, die sich dafür einsetzen, Menschen aus dem digitalen Abseits zu holen, andere auf dem Weg in die digitale Welt mitzunehmen und sie zu befähigen, sich darin selbstbestimmt und sicher zu bewegen. Auch sollen diejenigen wertgeschätzt werden, die digitale Technologien für bürgerschaftliches Engagement nutzbar machen und so größere und neue Zielgruppen erreichen.
Sie setzen sich mit Ihrem Projekt für digitale Teilhabe ein? Es ist Ihnen gelungen, mit Ihrem Projekt digitale Technologien für das Gemeinwohl zu nutzen? Dann bewerben Sie sich um den Preis für digitales Miteinander. Die Preisvergabe erfolgt dabei in den beiden Kategorien „Digitale Teilhabe“ und „Digitales Engagement“.
Bewerbungen sind bis zum 30. April 2021 möglich.
Nähere Informationen zum Wettbewerb sowie zu den Teilnahmebedingungen finden Sie hier:
Preis für digitales Miteinander
Tassilo-Tröscher-Preis für Engagement im Ländlichen Raum
Mit dem Tassilo-Tröscher-Preis honoriert die Tassilo-Tröscher-Stiftung den Einsatz und das Engagement der Menschen im Ländlichen Raum. Erstmals ist auch eine eigene Kategorie für Jugendliche und junge Menschen ausgeschrieben.
Gesucht werden innovative Projekte und Initiativen, die das Leben der Menschen auf dem Land bereichern und erleichtern und ihre Lebenssituation verbessern. Die Ideen und Initiativen sollten bereits umgesetzt sein oder sich aktuell in der praktischen Umsetzung befinden. Ausgezeichnet werden Projekte, u.a. aus den Bereichen: Leben im Ländlichen Raum, Dorfentwicklung, soziales Miteinander, Zivilcourage, Demokratieförderung und Beteiligung, Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, Demokratie und Beteiligung.
Wichtig ist, dass der Wettbewerbsbeitrag entweder im ländlichen Raum, in einer dörflichen Gemeinde oder kleinen Stadt angesiedelt ist oder seine Wirkung im ländlichen Raum entfaltet.
Der Bewerbungsschluss ist der 31. März 2021.
Wettbewerbsflyer
Weitere Informationen
Ideenwettbewerb „Stärkung des Ehrenamts im Ländlichen Raum“
Das gesellschaftliche Leben in Baden-Württemberg wäre gerade in Ländlichen Räumen ohne das freiwillige Engagement seiner Bewohnerinnen und Bewohner nicht denkbar. Doch der demografische Wandel hinterlässt Spuren: vielen Vereinen, Verbänden und Organisationen fällt es zunehmend schwer, Nachwuchs für das Ehrenamt zu gewinnen. Viele junge Erwachsene sind bereit, ein Ehrenamt zu übernehmen, wären sie nicht unsicher darüber, ob sie ausreichend auf die Wahrnehmung des Ehrenamts vorbereitet sind.
In den Vereinen, Organisationen und Initiativen im Ländlichen Raum ist meist vielfaches Wissen zum Ehrenamt vorhanden. Wenn verschiedene Gruppen eines Ortes oder einer Raumschaft ihren Wissensschatz zusammenzutragen und gemeinsam auch mit den Ideen der jungen Menschen erschließen, stärkt dies nicht nur den Nachwuchs für seine Aufgaben. Diese Vernetzung bietet auch den Nährboden für innovative Ideen, wie Wissen vom und für das Ehrenamt weitergegeben oder neu geschaffen werden kann.
Damit es nicht bei Ideen bleibt, soll der Ideenwettbewerb des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Bündnisse aus Vereinen, Initiativen und Organisationen dabei unterstützen, gemeinsam mit jungen Erwachsenen neuartige, individuelle und auf den Bedarf vor Ort angepasste Qualifizierungsmaßnahmen für das Ehrenamt zu entwickeln und umzusetzen. Gesucht werden Projekte, die junge Menschen für die Übernahme einer wichtigen zivilgesellschaftlichen Position oder eines Ehrenamts vorbereiten. Gewünscht sind kreative, kooperative Ideen für innovative Qualifizierungsmaßnahmen, die im Ländlichen Raum verschiedene Akteure des Ehrenamts zusammenbringen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort nachhaltig stärken.
Bewerbungsfrist ist der 1. April 2021.
Weitere Informationen finde Sie hier:
Ideenwettbewerb „Stärkung des Ehrenamts im Ländlichen Raum“
Förderaufruf und Infoveranstaltungen zum Aufbau von Präventionsnetzwerken gegen Kinderarmut in Baden-Württemberg
In Baden-Wü
rttemberg ist fast jedes fünfte Kind armutsgefährdet. Das kann erhebliche und lebenslange Auswirkungen auf die Teilhabechancen der betroffenen Jungen und Mädchen haben. Damit Kinder gut aufwachsen können, bedarf es neben finanziellen Transferleistungen einer öffentlichen Infrastruktur, die auf eine gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder bei Themen wie Bildung, soziale und kulturelle Partizipation, Ernährung, Gesundheit, Wohnen und Sozialraum ausgerichtet ist.
Seit knapp zehn Jahren unterstützt daher das Sozialministerium den Aufbau und die Weiterwicklung von Präventionsnetzwerken gegen Kinderarmut. Ziel eines Präventionsnetzwerks ist es, eine integrierte kommunale Strategie zur Prävention und Bekämpfung von Kinderarmut zu entwickeln, damit sich Armutsgefährdung im Kindesalter nicht nachteilig auf die Teilhabechancen im gesamten weiteren Leben auswirkt. 16 Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut gibt es bereits in 13 der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg.
Im zweiten Quartal 2021 wird im Rahmen der Strategie „Starke Kinder – chancenreich“ erneut ein Förderaufruf veröffentlicht, damit sich weitere Standorte bewerben können. Für interessierte Kreise, Städte und Gemeinden besteht am 23.04.2021 und am 29.04.2021, jeweils 10:30 bis 12:00 Uhr, das Angebot einer digitalen Infoveranstaltung. Hier wird der Ansatz der Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut vorgestellt und es können konkrete Fragen zur Antragstellung besprochen werden. Sie sind dazu alle herzlich eingeladen.
Anmeldung unter: armutspraevention@sm.bwl.de
Weiter Informationen zur Strategie „Starke Kinder – chancenreich“ finden Sie hier:
Strategie „Starke Kinder – chancenreich“
Leistung – Engagement – Anerkennung | Lea-Mittelstandspreis 2021
Viele Unternehmen in Baden-Württemberg leben eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung. Sie vereinbaren gesellschaftliches Engagement mit wirtschaftlichem Erfolg und sichern so ihre Zukunftsfähigkeit in dynamischen Zeiten. Mit innovativen „Corporate Social Responsibility“ (CSR)-Aktivitäten und Kooperationspartnern aus dem Dritten Sektor gehen sie gesellschaftliche Herausforderungen aktiv an. Deshalb sind sie von unschätzbarem Wert für unsere Gesellschaft.
Der Mittelstandspreis für soziale Verantwortung in Baden-Württemberg zeigt, welche Stärke verantwortungsvolles Unternehmertum auch in Krisenzeiten hat und zeichnet am 1. Juli 2021 vorbildliche CSR-Aktivitäten aus. Die Lea-Trophäe für herausragendes gesellschaftliches Engagement wird damit bereits zum 15. Mal verliehen.
Ab sofort können sich alle baden-württembergischen Unternehmen mit maximal 500 Vollbeschäftigten, die in Kooperation mit einer Organisation aus dem Dritten Sektor, z.B. einem Wohlfahrtsverband, einem Verein oder einer Umweltinitiative, gemeinsam ein Projekt zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen realisiert haben, bewerben.
Bewerbungsschluss ist der 31. März 2021.
Weitere Informationen zum Wettbewerb und dem Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.lea-mittelstandspreis.de. Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Mittelstandspreises für soziale Verantwortung in Baden-Württemberg: c/o DiCV Rottenburg-Stuttgart e.V., Inci Wiedenhöfer, Strombergstraße 11, 70188 Stuttgart, Tel: 0711/ 2633 - 1147, E-Mail: info@mittelstandspreis-bw.de.