Beratung und Umsetzung von Quartiersprojekten vor Ort:
Das Förderprogramm „Quartiersimpulse“ richtet sich an Städte, Gemeinden und Landkreise, die in Baden-Württemberg mit Maßnahmen der Bürgerbeteiligung Projekte zur alters- und generationengerechten Entwicklung von Quartieren, Stadtteilen und Ortschaften durchführen möchten. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden sowie kommunale Verbünde. Landkreise sind in Kooperation mit mindestens einer kreisangehörigen Kommune antragsberechtigt.
Fördervoraussetzungen:
Die Themen „Pflege und Unterstützung im Alter“ oder „Maßnahmen zur generationen- und altersgerechten Gestaltung des Lebensumfelds“ müssen Teil des Quartiersprojektes sein. Elemente der Bürgerbeteiligung müssen ergriffen werden, damit die im Quartier lebenden Menschen die Entwicklung aktiv gestalten können. Die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Partnern muss nachgewiesen werden. Das Projekt muss durch die politische Gemeinde unterstützt werden, der Beschluss des Gemeinderats oder des zuständigen Ausschussgremiums ist erforderlich. Zur Projektdurchführung ist eine externe Beratung in Anspruch zu nehmen. Für die Beratungsleistungen ist ein maximaler Tagessatz von 800€ festgelegt (zzgl. Mehrwertsteuer). Die ausführlichen Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der
Programmausschreibung.
Art und Umfang der Förderung:
Quartiersprojekte können einen einmaligen Zuschuss in folgendem Umfang erhalten:
- Pro Quartier für Städte und Gemeinden: 20.000 bis 85.000€
- Pro Antrag für kommunale Verbünde: 40.000 bis 115.000€
- Pro Antrag für Landkreise in Kooperation mit mindestens einer kreisangehörigen Stadt/ Gemeinde: 40.000 bis 115.000€
Antragsverfahren:
Vor Antragsstellung müssen die Antragsstellenden verpflichtend an einem Antragsgespräch teilnehmen. Dieses wird von der Allianz für Beteiligung regelmäßig angeboten. Zum Antragsgespräch muss eine Skizze oder Darstellung des Projektvorhabens inklusive Finanzplan vorgelegt werden.
Flyer
Das Förderprogramm „Quartiersimpulse“ der Allianz für Beteiligung ist Teil der Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“. Es wird durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln finanziert, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Annabel Stoffel
0711 34 22 56 06