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Erklärung zur Barriere-Freiheit

Die FamilienForschung im Statistischen LandesamtErklärung zur Barriere-Freiheit
Baden-Württemberg ist zuständig für diese Internet-Seite.

 

Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite
vom Projekt Quartier 2030: www.quartier2030-bw.de

 

Es gibt in Baden-Württemberg das Landes-Gesetz
zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Die Abkürzung ist: L-BGG.
In dem Gesetz steht:
Auch Menschen mit Behinderungen sollen die Inhalte 
einer Internet-Seite gut lesen und verstehen können.

 

Im Text auf dieser Seite erklären wir:
Einige Teile der Internet-Seite sind leider noch nicht barrierefrei.
Aber wir arbeiten daran.
Damit Menschen mit Behinderungen bald alle Teile 
der Internet-Seite gut lesen können. 
Aber: Das ist viel Arbeit.
Darum wird das einige Zeit dauern.

 

 

1. Diese Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei
Dokumente, die wir vor dem 23. September 2018 erstellt haben
und mit denen wir jetzt noch arbeiten.
Einige Dokumente, 
die wir nach dem 23. September 2018 erstellt haben.

 

Manche Internet-Seiten bieten diese Möglichkeit:
Sie können sich den Text der Seite vorlesen lassen.
Diese Möglichkeit gibt es bei uns noch nicht.

 

Es gibt noch andere Teile der Internet-Seite,
die nicht barrierefrei sind.
Im Gesetz steht:
Das dürfen wir so lassen.

 

Aber nur dann:
Wenn wir ein Dokument vor dem 23. September 2018 
erstellt haben und
wenn wir das Dokument jetzt bei unserer Arbeit 
nicht mehr benutzen.

 

Hinweis:
An manchen Stellen können Sie von unserer Internet-Seite 
auf eine andere Internet-Seite gehen.
Dann kann es sein:
Der Inhalt ist nicht barrierefrei.
Dafür sind wir aber nicht verantwortlich.

 

 

2. Prüfung der Internet-Seiten und Erklärung zur Barriere-Freiheit

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit haben wir selbst erstellt

und selbst geschrieben.
Das haben wir am 17. September 2020 getan.
Die Erklärung haben wir am 23. Mai 2022 überprüft.

 

 

3. Information an uns
Sie haben noch andere Probleme auf der Internet-Seite gefunden?
Das heißt:
Es gibt noch mehr Teile, 
die nicht barrierefrei sind?
Dann können Sie uns das sagen oder schreiben.

 

Das ist unsere Adresse:
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Referat 32 – FamilienForschung Baden-Württemberg
Böblinger Straße 68
70199 Stuttgart
Telefon: 0711 641 29 55

 

 

4. Durchsetzungs-Verfahren
Es ist der FamilienForschung Baden-Württemberg wichtig,
dass diese Internet-Seite barrierefrei ist.
Darum können Sie sich melden und uns sagen:
Der Teil der Seite ist auch nicht barrierefrei.

 

Sie haben etwas gemeldet oder etwas gefragt?
Dann müssen wir uns innerhalb von 4 Wochen bei Ihnen melden.

 

Wir haben uns nicht gemeldet?
Dann können Sie sich beschweren.

 

a) Bei der Landes-Behindertenbeauftragten:
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 33 60

 

b) Bei dem Behindertenbeauftragten von ihrem Wohn-Ort.
Die Adresse steht auf der Internet-Seite von ihrem Wohn-Ort.

 

In bestimmten Fällen kann ein Verband Klage vor Gericht erheben.

 

Behinderungen.

 

 

© Text: Übersetzung und Prüfung Leichte Sprache durch
AnWert e.V., Aachen.
© Bild: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013