Gefördertes Projekt
Förderung Sonderprogramm Quartier
Name des Quartiers: City-Ost, Ludwigsburg
Kooperierende Akteure: Landkreis Ludwigsburg in Kooperation mit der Stadt Ludwigsburg. Die Altenhilfe-Fachberatung im Landkreis ist am Aufbau von vernetzten pflegerischen Versorgungstrukturen interessiert. Als vierte Komponente kommt im Quartier die Stiftung Ev. Altenheime Ludwigsburg, die im Quartier drei Einrichtungen der Altenhilfe betreibt. Angedacht ist Beratungsleistungen bedarfsbezogen zu nutzen. Dazu gehört Beratungen des Pflegestützpunktes, die Vernetzung mit der kommunalen Behinderten- oder lntegrationsbeauftragten. Die nicht abschließende Aufzählung soll die Möglichkeiten verdeutlichen: Vereine (z.B. Schachclub), Kirchen, Schüler Computerhilfe, Literaturkreise, Sport im Park, Ambulante Pflegedienste, Krankenhaus, Ärzte, Fahr-und Krankentransportdienste (incl. Taxi), Stadtseniorenrat, Seniorenbegegnungsstätte Oststraße, Sozialamt
Titel des Quartiersprojekts: „Wir in City-Ost" – Begegnen, kennenlernen, unterstützen – lebenswertes Quartier für Alle
Quartiersidee: Seit 2013 entwickeln sich aus der Bürgerschaft und der Stiftung Ev. Altenheime im Quartier Angebote, die aktiv durch die Altenhilfe-Fachberatung des Landkreises und die Stadt Ludwigsburg begleitet werden. Es wurde eine elektronische Plattform entwickelt, die die Organisation und Vermittlung von nachbarschaftlicher Unterstützung ermöglicht. Mit der Landesförderung soll die begonnene Quartiersentwicklung weiterentwickelt werden, damit weitere Ressourcen der Bevölkerung im Quartier City-Ost erkannt und eingebracht werden können. Entstehen sollen Unterstützungsformen im Sinne eines generationengerechten Lebens für alle im Quartier. Kristallisationspunkt für diese Entwicklung ist der Aufbau eines Quartiersbüros bzw. -café. Mit der Anstellung einer Fachkraft (Sozialarbeiter), sollen die Prozesse mit den unterschiedlichen Akteuren im Quartier strukturiert entwickelt und begleitet werden, sowie die bereits vorhandenen bürgerschaftlichen Impulse weiterentwickelt werden.
Förderzeitraum: 1 Jahr ab 01.10.2019