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Praxisbeispiel

Städtisches Wohnungsbauförderprogramm Junge Familien
Baukostenzuschüsse für Alleinerziehende und junge Familien
Kommune: Heilbronn
Bevölkerung: 100.001 - 500.000
Kontakt: Herr Winkler
Stadt Heilbronn, Planungs- und Baurechtsamt, Service-Center Wohnungswesen

Tel.: 07131 56 2014
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 Beschreibung

Die Stadt Heilbronn fördert den Bau und Erwerb von neuen Eigenheimen und Eigentumswohnungen von jungen Familien auf städtischen Grundstücken. Ziel der städtischen Förderung ist es, Familien die Schaffung von Wohneigentum zu ermöglichen oder zu erleichtern. Mit dem im Jahr 2004 eingeführten Förderprogramm sollte auch einer Abwanderung von jungen Familien aus Heilbronn entgegengewirkt bzw. eine Zuwanderung nach Heilbronn unterstützt werden. Die Zielgruppe sind Ehepaare, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren sowie junge Ehepaare (beide unter 40 Jahre und noch keine fünf Jahre verheiratet), auch ohne Kinder.

 

Die Stadt gewährt Baukostenzuschüsse im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Durch die Zuschüsse soll die Eigenkapitalstärke erhöht und die Belastung durch Darlehen verringert werden. Der städtische Zuschuss kann außerdem dazu beitragen, dass junge Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind das erforderliche Mindesteigenkapital für eine Förderung aus dem Landeswohnraumförderprogramm nachweisen können, um verbilligte Darlehen erhalten zu können.

 

Gefördert werden Einfamilienwohnhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser sowie Eigentumswohnungen auf Grundstücken, die von den Familien bzw. von einem Bauträger von der Stadt Heilbronn gekauft wurden bzw. werden. Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem, dass die jeweils maßgebende Einkommensgrenze eingehalten wird, das geförderte Objekt familiengerecht ist und vom Zuschussempfangenden zehn Jahre selbst bewohnt wird.

 

Als Grundförderung wird bei Eigenheimen ein städtischer Zuschuss von bis zu 25%, maximal 25.000€, des Grund- und Bodenpreises (ohne Erschließungskosten) gewährt. Zusätzlich zu dieser Grundförderung gibt es einen Zuschuss von 5.000€ je Kind unter 18 Jahren als sogenannte Kinderkomponente. Die Gesamtförderung (Grundförderung und Kinderkomponente) darf aber nicht höher sein als 40% des Kaufpreises für den Grund und Boden (Deckelung des städtischen Zuschusses).

 

Die Stadt Heilbronn hat seit 2004 in diesem Förderprogramm an 125 Familien Zuschüsse in Höhe von ca. 2,7 Mio.€ ausbezahlt.