Das Zusammenleben der Menschen in den Quartieren ist von Vielfalt geprägt. Deshalb müssen im Quartier Bedingungen geschaffen werden, die Vernetzung, Begegnung und Integration befördern. Das Quartier mitzugestalten muss allen Menschen offenstehen unabhängig von z.B. Herkunft, Alter, Behinderung, Einwanderungsgeschichte, Sprache, Geschlecht, Religion, sozialer Herkunft und sexueller Identität.
Dazu braucht es Angebote und Strukturen, die eine gleichberechtigte Teilhabe aller ermöglichen: Seien es Beratungs- und Anlaufstellen für Neuzugewanderte oder für Menschen, die eine Benachteiligung oder Diskriminierung erfahren haben, seien es barrierefreie Wohnungen und Wohnumfelder, Unterstützungsangebote bei alltäglichen Bedarfen oder die Förderung von nachbarschaftlichem Engagement. Orte der Begegnung, wie Nachbarschaftscafés, attraktive Freiflächen, Gärten oder offene Treffs, geben den Menschen im Quartier die Möglichkeit des Kennenlernens und des Austauschs.
Auch die Kommunalverwaltung sollte mit gutem Vorbild vorangehen, indem sie als Arbeitgeberin auf kultur- und diskriminierungssensible Personalverfahren achtet, Beschäftigten, die von Diskriminierung betroffen sind, uneingeschränkten Rückhalt bietet, die Vielfalt der Bevölkerung unter den eigenen Beschäftigten abbildet und das eigene Personal entsprechend fortbildet.